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Sprechzeiten

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Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

G26 Atemschutz

Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (ArbMedVV) ist zu veranlassen bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten notwendig machen.

Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand).

  • Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
  • Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
  • Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar

Spezielle Anforderung (G 26 „Atemschutzgeräte" bzw. G 31„Überdruck“): Eignungsuntersuchungen in der FEUERWEHR   § 14 UVV „Feuerwehren" ;  Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV 7) 

UNTERSUCHUNGSUMFANG G 26.1 (GRUPPE 1)
  • Laborwerte (Blut (kl.BB, Krea, GGT, ASAT,ALAT,BZ), Urin)
  • Blutdruck
  • Ärztliche Untersuchung
  • Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 24 Monaten
UNTERSUCHUNGSUMFANG G 26.2 (GRUPPE 2)
  • Laborwerte (Blut (kl.BB, Krea, GGT, ASAT,ALAT,BZ), Urin)
  • Lungenfunktionstest
  • EKG
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • Bei Bedarf Röntgenaufnahme der Lunge
  • Dauer: 45 Minuten + Röntgen ?
  • Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten
UNTERSUCHUNGSUMFANG G 26.3 (GRUPPE 3)
  • Laborwerte (Blut (kl.BB, Krea, GGT, ASAT,ALAT,BZ), Urin)
  • Lungenfunktionstest
  • Ergometrie (“Belastungs-EKG” "Fahrradfahren")
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • Bei Bedarf Röntgenaufnahme der Lunge
  • Dauer: 1 Stunde + Röntgen ?
  • Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten

VORZEITIGE NACHUNTERSUCHUNGEN
Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, nach ärztlichem Ermessen im Einzelfallfall und auf Wunsch des Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und seiner Tätigkeit vermutet kann eine vorzeitige Nachuntersuchung veranlasst werden.

HANDLUNGSANLEITUNG FÜR DIE ARBEITSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG G 26 

Benutzung von Atemschutzgeräten