G24 Haut
Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen können bei zahlreichen beruflichen Tätigkeiten auftreten.
UNTERSUCHUNGSUMFANG
- Ärztliche Untersuchung
- Dauer: 15 Minuten
- Nachuntersuchung: Erste 9 – 24 Monate, weitere spätestens nach 60 Monaten oder nach ärztlichem Ermessen
HANDLUNGSANLEITUNG FÜR DIE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE G 24
Berufskrankheiten
Die Berufskrankheiten-Liste unterscheidet zwei verschiedene Arten von beruflich verursachten
Hauterkrankungen:
• BK-Nr. 5101 (Definition: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die
zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung
oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein
können)
• BK-Nr. 5102 (Definition: Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen
durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe.)
In den meisten Fällen handelt es sich um BK-Nr. 5101.