FeV Fahrerlaubnis Übersicht
Die Fahrerlaubnisverordnung sieht eine Reihe von Untersuchungen zur Erlangung bzw Verlängerung
von Fahrerlaubnis in unterschiedlichen Klassen vor. Dabei wird u.a. in der Anlage 6 der FeV die Sehfähigkeit
(Sehstärke, Farb-, Stereosehen, Kontrast- und Dämmerungssehen, Gesichtsfeld) für verschiedene Klassen unterschiedliche Anforderungen gestellt. Die "Augentestung" erfolgt mit zertifizierten, dafür zugelassenen medizinischen Geräten. ( OCULUS Binoptometer® 4P und OCULUS Centerfield® 2)
von Fahrerlaubnis in unterschiedlichen Klassen vor. Dabei wird u.a. in der Anlage 6 der FeV die Sehfähigkeit
(Sehstärke, Farb-, Stereosehen, Kontrast- und Dämmerungssehen, Gesichtsfeld) für verschiedene Klassen unterschiedliche Anforderungen gestellt. Die "Augentestung" erfolgt mit zertifizierten, dafür zugelassenen medizinischen Geräten. ( OCULUS Binoptometer® 4P und OCULUS Centerfield® 2)
- Bringen sie zu den Untersuchungen falls vorhanden die Sehhilfe (Lesebrille, Fernbrille, Gleitsichtbrille) mit entsprechendem Brillenpass mit !
- Bringen sie alle ärztliche Unterlagen einschl. einem Medikamentenplan mit
- Sollten sie Diabetiker sein, so legen sie unaufgefordert ein Zuckerbuch vor
- Entleeren sie die Blase nicht gänzlich, wir benötigen den Urin für einen Streifentest
- Seien sie nicht allzu aufgeregt und v.a. für psychometrische Testung sollten sie ausgeruht sein
- Legen sie ggfs die Kostenzusage bzw Auftragsbestätigung für die Untersuchung ihres Arbeitgebers vor
- Sie erhalten am gleichen Tag, falls die Testung erfolgreich war, zwei Schreiben (ärztl. Attest, Sehbescheinigung) zur Vorlage bei der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde (Dresden, Prina, Meißen)
Fahrerlaubnis-Klasse | Zeitpunkt / Untersuchung | körperliche und Augenuntersuchung | Psychometrie |
C1, C1E | beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre | ja | nein |
C, CE | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | nein |
D, D1, DE, D1E | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr |
Fahrgastbeförderung | beim Erstantrag und dann alle 5 Jahre | ja | beim Erstantrag und ab 50. Lebensjahr |
Die Erteilung bzw. Verlängerung einer Fahrerlaubnis unterliegt gewissen medizinischen Grundanforderungen (FeV Anlage 5 und 6). Diese betreffen immer das Sehvermögen, in bestimmten Fällen auch eine köperliche ärztliche Untersuchung oder eine Psychometrie.
Für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L und T (PKW, Motorrad, Zug- und Arbeitsmaschinen) ist lediglich ein Sehtest erforderlich. Die Anforderung an die zentrale Tagessehschärfe liegt in diesen Klassen bei 70% Sehkraft für jedes Auge.
Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW, Bus) sowie bei der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbefoörderung ist eine ärztliche Untersuchung zur Fahreignung und eine komplexe Augenuntersuchung erforderlich. Bei dieser wird eine zentrale Tagessehschärfe von 100% beim besseren und von 80% beim schlechteren Auge verlangt. Zusätzlich werden das Farbsehen, das Stereosehen und das Gesichtsfeld geprüft. Die ärztliche Untersuchung besteht aus Gesundheitsfragen und einer körperlichen Untersuchung.
Bei Erstbewerbern für die Führerscheine D, D1, D1E (Bus) und die Fahrgastbeförderung müssen zusätzlich besondere Anforderungen an Belastbarkeit, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit erfüllt werden. Diese sind mit einem standardisierten Testverfahren, Psychometrie genannt zu prüfen. Danach gilt diese Anforderung auch bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis D, D1, D1E ab dem vollendeten 50. Lebensjahr und bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.
In allen Fällen, in denen sich bei der Untersuchung medizinische Zweifeln an der Eignung (z.B. besonderen Erkrankungen oder Behinderungen) ergeben, ist zusätzlich ein Gutachten von einem verkehrsmedizinisch qualifizierten Arzt erforderlich.