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Sprechzeiten

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Montag: 15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

G20 Lärm 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen - Pflichtuntersuchungen - wenn die Gefahr des Entstehens lärmbedingter Gehörschäden für den Beschäftigten besteht. Dies ist in Betracht zu ziehen, wenn bei der Tätigkeit des Beschäftigten die oberen Auslösewerte für Lärm erreicht oder überschritten werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber anzubieten, wenn lärmbedingte Hörverluste unterhalb von Gehörschäden nicht völlig ausgeschlossen werden können.
Dies kann der Fall sein, wenn die unteren Auslösewerte für Lärm überschritten werden.

Handlungseinleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGVU Grundsatz G 20 “Lärm”

UNTERSUCHUNGSUMFANG
  • Hörtest
  • Ärztliche Untersuchung
  • Dauer: 30 Minuten
  • Nachuntersuchung: Je nach Lärmbelastung 36 – 60 Monate oder nach ärztlichem Ermessen

Die G20 - Untersuchung findet meist mit anderen G-Untersuchungen statt.

Empfehlung für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit (BK- Nr. 2301)